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Förderung

ab dem Jahr

Gesamtaufwand mind. in % des GRV-pflichtigen Einkommens des Vorjahres

Gesamt-aufwand höchstens

Maximale jährliche Zulage

Grundzulage

Kinderzulage (pro Kind)

2002/2003

1 %

525 EUR

38 EUR

46 EUR

2004/2005

2 %

1.050 EUR

76 EUR

92 EUR

2006/2007

3 %

1.575 EUR

114 EUR

138 EUR

ab 2008

4 %

2.100 EUR

154 EUR

185 EUR

Hinweis: Sobald bei Verheirateten nur eine Person zum förderberechtigten Personenkreis gehört, darf auch die andere Person einen geförderten Altersvorsorgevertrag abschließen. Beide Ehepartner erhalten jeweils auf ihre Verträge die Grundzulage und im Normalfall die Ehefrau gegebenenfalls noch die Kinderzulagen. Der Gesamtaufwand beider Ehepartner ist bis zum Höchstbetrag von 1.575 Euro (2007) als Sonderausgaben abzugsfähig.

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