Beantragung der Zulage
Spätestens bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt, muss der Zulagenberechtigte auf amtlichem Vordruck einen Antrag auf die Zulage stellen. Der Antrag ist bei dem Anbieter einzureichen, an den die Beiträge geleistet wurden.
Beispiel: Für die im Jahr 2005 an die Gesellschaft gezahlten Beiträge muss der Antrag auf Zulage spätestens bis 31.12.2007 bei der Gesellschaft eingereicht werden.
Bestehen mehrere Altersvorsorgeverträge bei verschiedenen Anbietern, muss der Zulagenberechtigte bei jedem Anbieter einen Zulagenantrag einreichen. Allerdings werden die Zulagen auf maximal zwei Verträge gutgeschrieben, die der Antragsteller bestimmen kann.
Damit die Zulage in der korrekten Höhe festgesetzt werden kann, muss der Berechtigte dem Anbieter Änderungen seiner Daten (z. B. Höhe des Vorjahreseinkommens), die zu einer Minderung der Zulage führen, unverzüglich mitteilen.
Der Anbieter leitet die Daten bzw. den Zulagenantrag weiter an eine zentrale Stelle, die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Diese berechnet und überweist die Zulage zunächst ohne Prüfung der übermittelten Daten an den Anbieter, also direkt auf den geförderten Vertrag.
Später wird von der BfA ein Datenabgleich mit anderen staatlichen Stellen (z. B. Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung, Familienkasse, Finanzämter) durchgeführt. Ergibt diese Prüfung, dass die Zulage zu Unrecht bzw. zu hoch ausgezahlt wurde, muss der Anbieter die Rückforderungsbeträge an die BfA abführen.
