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Seit dem Jahr 2002 gibt es die Riester-Rente als zusätzliche private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis, die staatlich gefördert wird. Ziel der Riester Rente ist die Förderung von kapitalgedecktem Altersvorsorgevermögen. Die Förderung erfolgt durch eine Zulage oder – sofern dies günstiger ist – durch einen Sonderausgabenabzug.

Mit dieser staatlich geförderten Altersvorsorge sollen die Leistungen ersetzt werden, die künftig wegen niedrigerer Rentenerhöhungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung entfallen. Die Einzelheiten sind in einem eigenen Gesetz geregelt, dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvermögens (Altersvermögensgesetz; AVmG).

Rund 30 Millionen Erwerbstätige können eine zusätzliche private Altersversorgung abschließen.

Im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes (2004) und der daraus folgenden Neugliederung der Altersvorsorge sind die Riester-Renten in Schicht 1 einzuordnen.

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