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Absetzbarkeit der Beiträge

Die Beiträge zur Riester-Rente können bis zu bestimmten Grenzen als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Hierfür gibt es die Anlage „AV“ die zusammen mit der Bescheinigung des Anbieters über die geleisteten Beiträge eingereicht wird.

Im Jahr 2007 können bis zu 1575,00 € und im Jahr 2008 bis zu 2100,00 € als Sonderausgaben angesetzt werden.

Bei der Steuererstattung werden die Zulagen angerechnet – unabhängig davon ob diese beantragt wurden.

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