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Personen mit Anspruch auf Förderung

• Alle gesetzlich Pflichtversicherten, auch Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes

• Beamte

• Versicherungspflichtige Selbständige

• Versicherte während der Erziehungszeit

• Geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben

• Arbeitslosengeld- und Arbeitslosengeld II-Empfänger

• Pflegepersonen

• Behinderte in Werkstätten

Hinweis: Generell erhalten jedoch auch nicht-förderungsberechtigte Personen die Zulagen-Förderung, wenn für deren Ehepartner ein förderfähiger Vertrag abgeschlossen wird.

von der Förderung ausgenommene Personen

• Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind: in erster Linie Freiberufler, die über ein berufsständisches Versorgungswerk versichert sind, etwa Rechtsanwälte oder Mediziner.

• Geringfügig Beschäftigte, die nicht den vollen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen

• Sozialhilfeempfänger

• Schüler, Studenten

• Rentner, Pensionäre

Tipp: Mit einem Minijob mit vollem Rentenbeitrag oder mit einem vom Ehepartner abgeleiteten Vertrag kommt fast jeder zu seiner Förderrente.


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